Aktuelles zur Abgabe- und Offenlegungsfrist – Fristen großzügig erweitert!
Autor: Christoph Dräger - 22.12.2020
Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff. Sowohl privat, als auch beruflich werden wir in diesem Jahr vor neue Herausforderungen gestellt. Auch wir als Steuerberater mussten unsere Ressourcen neu binden. Zahlreiche Corona-Überbrückungshilfen können nur von Steuerberatern gestellt werden, sodass zu unseren bisherigen Aufgaben unerwartet ein neues, herausforderndes Feld hinzugekommen ist. Aufgrund der vielerorts angespannten wirtschaftlichen Lage genießt dieser Bereich eine hohe Priorität.
Im Bewusstsein dieser Verantwortung und zusätzlichen Belastung wurden die üblichen Abgabefristen an vielen Stellen verlängert. Damit Sie einen Überblick über die derzeit geltenden Abgabefristen erhalten, informieren wir Sie an dieser Stelle kurz und kompakt.
- Offenlegungspflicht der Jahresabschlüsse auf den 31.12.2019
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten, obwohl die gesetzliche Frist zur Offenlegung am 31.12.2020 endet. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
- Steuererklärungspflicht 2019
Die Abgabefrist für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen 2019 wird bis zum 31.8.2021 verlängert.
Wichtig: Es handelt sich dabei ausschließlich um die Abgabeverpflichtungen für das Jahr 2019. Andere Veranlagungszeiträume werden von den Regelungen nicht umfasst.
Wir wissen natürlich, dass Sie Ihre Dokumente häufig auch für nicht steuerliche Gründe benötigen. Daher sind wir bemüht, Ihre Unterlagen ungeachtet der Fristverlängerungen schnellstmöglich fertigzustellen.
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