Voraussetzung ist weiterhin, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Bei dem Betrag von bis zu 1.500 € handelt es sich um einen Freibetrag, der pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden kann. Arbeitnehmer, die bereits den Bonus in voller Höhe erhalten haben, können keinen weiteren Corona Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen. Die Verlängerung des Zeitraums führt jedoch nicht dazu, dass der Corona Bonus im ersten Halbjahr 2021 nochmals in Höhe von 1.500 € gezahlt werden kann. Das heißt: Wenn Sie bereits in 2020 Ihren Arbeitnehmern einen Corona Bonus i.H.v. 1.500 € steuerfrei ausgezahlt haben, dann kann in 2021 diese Steuerfreiheit nicht nochmal in Anspruch genommen werden.
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Bitte beachten Sie, dass die o.g. Angaben lediglich als Hinweise ihrer abrechnenden Stelle zu verstehen sind. Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen und Zweifelsfragen müssen haftungssicher mit einem Rechtsanwalt erörtert werden. Für rechtliche Fragen übernehmen wir keine Haftung.