Profit zeitnah gemeinnützig zu verwenden, ist besonders steuerbegünstigt und gesellschaftsrechtlich anerkannt. Doch Non‐Profit ist nicht immer Non‐Profit. Eng gefasste Regeln für die Steuerfreiheit der Organisation und die Steuerbegünstigung der Spender stellen Vereine, gGmbHs, Stiftungen und andere gemeinnützige Körperschaften vor erhebliche Herausforderungen und Risiken. Deren Begleitung bedarf eines erfahrenen Gemeinnützigkeitsberaters.
Einen solchen finden Sie bei Breidenbach Kurth & Partner. Mit einem entsprechend zertifizierten Steuerberater und einem Team ausgebildeter Mitarbeiter helfen wir Ihnen, alle Vorteile rechtskonform auszuschöpfen und sich langfristig erfolgreich zu engagieren.
Verfassen der Gemeinnützigkeitserklärung. Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigungen. Erstellung der Tätigkeitsberichte und Mittelverwendungsrechnungen. Die sachgerechte Gewinnermittlung nach den 4 Säulen im Gemeinnützigkeitsrecht. Breidenbach Kurth & Partner unterstützt Sie kompetent und umfassend in allen steuerlichen Aufgaben und Fragen der Gemeinnützigkeit.
Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Bilanzen, übernehmen die Lohn‐ und Gehaltsabrechnungen sowie die Finanzbuchhaltung (ggf. mit Kostenrechnung).
Angefangen bei der Gründung, über die Finanzierung bis hin zur Durchführung einzelner Projekte ergeben sich für gemeinnützige Organisationen vielerlei spezifische Fragestellungen. Damit es Ihrer gemeinnützigen Organisation an nichts fehlt, beraten und begleiten wir Sie über Ihre steuerlichen Pflichten weit hinaus. Hierzu gehören in erster Linie Fragen zur Gründung, Organisationsgestaltung und Satzungsprüfung nach den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen.
Auch schützen wir Sie vor bösen Überraschungen!
Beispielsweise: Die Aberkennung Ihrer Gemeinnützigkeit durch Mittelfehlverwendung, fehlende Abgabe der Steuererklärungen, inklusive Tätigkeitsbericht und Mittelverwendungsrechnung.
Damit all das nicht passiert, begleiten wir Sie kontinuierlich, beratend, gestalterisch und nachfassend.